
Frühjahrsvollversammlung 21
Unsere Vollversammlung am 23.April findet ausschließlich digital statt. Alle wichtigen Informationen und Downloads stellen wir unter folgenden Link zur Verfügung:
.Vollversammlung digital!
Solltet ihr weitere Fragen haben, dann beantworten wir diese gerne unter Tel. 08431-3973411

Lockdown
Bis auf weiteres bleiben unsere Mitarbeiter/innen in der KJR-Geschäftsstelle vornehmlich im HomeOffice.
Direkte Anfragen richtet Ihr bitte an:
Allgemeine Verwaltung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Buchhaltung und Kasse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wohnheimunterbringung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geschäftsführung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kommt gesund durch die nächsten Wochen.
Eure KJR Vorstandschaft und das Team der Geschäftsstelle

Wohnheim-Anmeldung für Auszubildende
Anmeldung zur Unterbringung im Schülerwohnheim_
- Baugeräteführer
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
HAUSORDNUNG bitte lesen!
Essenbestellung (Video) und Selbstanteil
Ihr müsst Euch mit den zu gesendeten Login anmelden und wöchentlich 21,50€ für die Vollverpflegung bezahlen/ überweisen.
Ohne Bezahlung des Eigenanteils bringen wir niemanden in unserer Einrichtung unter!


KJR SozialFonds
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können ab 2020 beim Kreisjugendring für dessen kostenpflichtige Freizeit- und Ferienangebote eine Unterstützungsleistung aus dem KJR Sozialfonds beantragen.
Berechtigt ist, wer Leistungen nach dem
SGB II (Jobcenter), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz (BUT), Wohngeld oder den sogenannten „Kinderzuschlag“ erhält.
Die Bedürftigkeit wird nach Antragstellung
vom KJR-Vorstand geprüft und entschieden.