Zum Hauptinhalt springen

  Am Eichet 3 | 86633 Neuburg an der Donau | 08431-3973411

02. April 2025

KJR Sozialfonds

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können ab 2020 beim Kreisjugendring für dessen kostenpflichtige Freizeit- und Ferienangebote eine Unterstützungsleistung aus dem KJR Sozialfonds beantragen.

Berechtigt ist, wer Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz (BUT), Wohngeld oder den sogenannten „Kinderzuschlag“ erhält.

Die Bedürftigkeit wird nach Antragstellung vom KJR-Vorstand geprüft und entschieden.